Zuschüsse
Zuschussförderungen zielen vor allem auf Innovations-, Forschungs-, Wachstums- und Kooperationsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern ab. Die Höhe des Zuschusses wird in den Förderrichtlinien festgelegt und berechnet sich aus einem Prozentsatz der Kosten.
Diese Barzuschüsse müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden.
Da viele Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung des Projektes fließen, müssen die Projektkosten zwischenfinanziert werden. Bei einigen Zuschussförderungen ist eine Akontozahlung abhängig vom Projektfortschritt möglich.
Folgende Förderstellen gewähren Zuschüsse:
aws: vorrangig KMU, Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer („Gewerbeschein“), Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgenommen und EU-Kofinanzierung
ÖHT: vorrangig KMU, Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer („Gewerbeschein“), Tourismus- und Freizeitwirtschaft und Anschlussförderung Land Vorarlberg (spätestens innerhalb eines Monats nach Erteilung der Förderzusage durch die ÖHT mittels Antragsformular)
KPC: umweltrelevante Projekte, Betriebe aller Größen und Branchen, kein Gewerbeschein erforderlich - Steuernummer ausreichend (auch Freiberufler, Vermietung und Verpachtung bei betrieblicher Nutzung) , Anschlussförderung Land Vorarlberg (automatische Beantragung durch die KPC), Energieinstitut Vorarlberg (komplexere Projekte) und ausschließlich Zuschüsse
FFG: Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten, Anschlussförderung Land Vorarlberg und WISTO (kostenlose Beratung)
WKO: KMU.DIGITAL und go-international, Beratung und Antragsstellung über die WKO und ausschließlich Zuschüsse
Land Vorarlberg: vorrangig KMU, je nach Förderprogramm auch Großunternehmen, Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer („Gewerbeschein“), Förderungen für Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe und für Tourismus (Beherbergung und Gastronomie) und ausschließlich Zuschüsse
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Weiterführende Informationen
aws:
Förderdatenbank - Gründung am Land
Förderdatenbank - Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderdatenbank - EFRE - Kofinanzierung
ÖHT:
Förderdatenbank - Teil A: Top Investition (Zuschuss und Kredit)
KPC:
Förderdatenbank - Umweltförderungen der KPC im Überblick
FFG:
Förderdatenbank - Forschungsfördergesellschaft - FFG
Land Vorarlberg:
Förderdatenbank - Jungunternehmerförderung 2021
Förderdatenbank - Kleingewerbeförderung 2021
Förderdatenbank - Wirtschaftsstrukturförderung 2021
Förderdatenbank - Förderung E-Commerce 2021
Förderdatenbank - Ökologisierung des gewerblichen Güterverkehrs 2021
Förderdatenbank - Qualitätsverbesserung - Beherbergung 2021
Förderdatenbank - Qualitätsverbesserung - Gastronomie 2021
Kompetenzzentrum Förderungen:
Mag. (FH) Nicole Puckl | 05574 405 679 | nicole.puckl@raiba.at
Pinar Aydinli BA | 05574 405 680 | pinar.aydinli@vlbg.raiba.at